Regelung der Sterbehilfe im Pflegehotel

 

Die Durchführung eines Sterbewunsches mit Unterstützung durch eine Sterbehilfeorganisation lassen wir im Pflegehotel nur unter folgenden Voraussetzungen zu:

  1. Die Bewohnerin bzw. der Bewohner hält sich seit mindestens 6 Monaten im Pflegehotel auf
  2. Bevor die Sterbehilfeorganisation kontaktiert wird, ist ein Gesprächstermin mit unserer Leitung Pflege und Betreuung und der aktuell im Pflegehotel zuständigen Ärzteschaft zu vereinbaren
  3. Im vereinbarten Gespräch sind die Vor- und Nachteile von palliativen Massnahmen versus der Sterbehilfe zu erörtern.
  4. Unsere Leitung Pflege und Betreuung und die aktuell im Pflegehotel zuständige Ärzteschaft stimmt der Durchführung der Sterbehilfe im konkreten Einzelfall zu
  5. Unsere Leitung Pflege und Betreuung und die aktuell im Pflegehotel zuständige Ärzteschaft stimmen dem Vorgehen und dem vorgesehenen Termin zu.

 

 

Bitte beachten Sie, dass wir die Durchführung eines Sterbewunsches im Pflegehotel nicht akzeptieren, wenn diese uns einfach durch die Sterbehilfeorganisation bekannt gegeben wird, ohne dass wir vorgängig informiert wurden, ohne dass wir vorgängig das erwähnte Gespräch führen konnten und ohne dass wir das Vorgehen und die Terminierung mitbestimmen konnten.

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