Vertretung / Begleitung

Vertretung / Begleitung

 

Liebe Bewohnerinnen und Bewohner

Liebe Angehörige

Uns ist es wichtig, dass Sie Klarheit darüber haben, was das Pflegehotel Ihnen bieten und was das Pflegehotel Ihnen nicht abnehmen kann.

Das Team des Pflegehotels wird Sie bei Bedarf in allen pflegerischen und Hotellerie-Angelegenheiten im Rahmen des Pensions- und Pflege- bzw. Spitex Vertrages unterstützen können. Das Team des Pflegehotels kann Sie jedoch - aus ethischen Gründen – nicht gleichzeitig rechtlich vertreten, Ihnen allfällige notwendige administrative Arbeiten (wie Rechnungen begleichen, Steuererklärungen ausfüllen, Anträge für Ergänzungsleistungen stellen) abnehmen oder Ihren Nachlass verwalten.

Deshalb verlangt das Pflegehotel von Ihnen, dass Sie uns mitteilen, wer Sie vertritt, wenn Sie Ihre Interessen und/ oder Ihre administrativen Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen können und wen Sie für die Regelung Ihres Nachlasses beauftragt haben. Wenn Sie diese Regelungen noch nicht getroffen haben, bitten wir Sie, dies sobald als möglich nachzuholen.

Wenn Sie keine Angehörigen haben, die Ihre Vertretung übernehmen, Ihre administrativen Angelegenheiten erledigen und/oder Ihren Nachlass regeln können und Sie daher auf eine professionelle Vertretung bzw. Begleitung angewiesen sind, empfehlen wir Ihnen sich an die Anwaltskanzlei Rätz-Hübscher-Kräuchi in Lyss zu wenden.

Informationen dazu finden Sie hier Flyer und Generalvollmacht

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