Interessenten, Aufnahme- und Ausschlusskriterien

Interessenten empfehlen wir mit uns einen Besichtigungstermin zu vereinbaren entweder telefonisch auf 032 505 34 00 oder per Email an [email protected].    

Bevor wir eine Bewohnerin bzw. einen Bewohner aufnehmen können, benötigen wir ein aktuelles Arztzeugnis der eintrittswilligen Person, damit unsere Pflege beurteilen kann, ob sie den Pflegebedarf der eintretenden Person sicherstellen kann. Bitte stellen Sie das Arztzeugnis an folgende geschützte Mailadresse zu: [email protected]    

Musterformular «Arztzeugnis Langzeitpflege»

 

Sobald unsere Pflege einer Aufnahme im Pflegehotel zugestimmt hat, nimmt unsere Bewohneradministration mit Ihnen Kontakt auf und bittet Sie uns das Eintrittsformular vollständig ausgefüllt inkl. der auf Seite 2 des Eintrittsformulars erwähnten Unterlagen einzureichen. Unsere Administration prüft anhand dieser Unterlagen, die Finanzierbarkeit des Aufenthaltes im Pflegehotels und falls diese gegeben ist, wird sie Ihnen eine Rechnung für die Sicherheitsleistung und die Ein- und Austrittsgebühren zu stellen. Diese erste Rechnung ist vor dem Eintritt zu begleichen.

Eintrittsformular

Muster Veranlagungsverfügung

 

Bitte beachten Sie unsere Aufnahme- und Ausschlusskriterien:

  • Die eintretende Person ist im AHV-Rentenalter
  • Wir nehmen keine Personen im erwerbsfähigen Alter auf, da wir keine sozialpädagogische Betreuung und Beschäftigung gewährleisten können
  • Wir nehmen keine Personen auf, die eine intensive psychiatrische Betreuung und Überwachung benötigen (z.B. bei Suizidgefahr)
  • Wir nehmen keine Personen auf, die ein ausgeprägtes Gewaltpotential aufweisen
  • oder die aufgrund einer Suchterkrankung, besondere Therapien zur Reduktion der Selbstgefährdung (Entzug) benötigen
  • oder Massnahmen zur Vermeidung von Fremdgefährdung benötigen
  • Wir nehmen keine Personen auf, deren Betreuungs- und Pflegebedarf die fachlichen und personellen Möglichkeiten der Langzeitpflege (Pflegeheimmodell) übersteigen
  • Wir nehmen keine Personen auf, welche keine Vertretungsperson bevollmächtigt haben, um ihren finanziellen Verpflichtungen bei Bedarf nachzukommen.

Bitte beachten Sie auch unsere separate Rubrik «Regelung der Sterbehilfe im Pflegehotel».  

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